Antworten auf häufig gestellte Fragen an den DRC-Sportvorstand

Rudern im DRC in allen Boots- und Altersklassen: Das wirft Fragen auf, denn die Gefahr der Ansteckung mit dem Coronavirus ist natürlich trotz aller Lockerungen nicht verschwunden. Auch nicht in unserer kontaktlosen Sportart auf Ihme, Leine und Kanal. Immer wieder wird der Sportvorstand deshalb gefragt, warum bestimmte Regeln einzuhalten, wie bestimmte Vorgaben zu interpretieren und waren bestimmte Einschränkungen zu aktzepzieren sind. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier einmal zusammen gefasst:

Wie würde im schlimmsten Fall ein mögliches Infektionsgeschen im DRC nachvollzogen?
Antwort: Beim Rudern anhand der Einträge ins elektronische Fahrtenbuch efa und im Fitnessraum anhand unserer Benutzungslisten sowie anhand der Anmeldungen für unseren „Manjana“-Outdoor-Sport per E-Mail können wir nachvollziehen, wer wann im DRC mit wem zeitgleich Sport gemacht hat. Voraussetzung dafür ist aber, dass alle Mitglieder und alle Gäste sich ins efa und in die Listen im Fitnessraum vollständig eintragen – jedes Mal und ohne Ausnahme. Wichtig: Bitte führt diese Einträge gewissenhaft zum Beispiel mit den korrekten Uhrzeiten des Trainingsbeginns und des -endes und verwendet keine Spitznamen und keine Platzhalter wie „Gast“, „N.N.“ oder ähnliches. Bitte meldet euch für den „Manjana“-Sport immer wieder an, auch wenn ihr schon zigmal teilgenommen habt. Sollte ein Infektionsgeschehen auftreten, werden wir den zuständigen Behörden auf deren Verlangen Name, Anschrift und Telefonnummer der betroffenen Mitglieder und Gäste unverzüglich mitteilen müssen.

Welche Regeln gelten in Bezug auf die Dokumentationspflichten für Gäste?

Alle Nichtmitglieder, die im DRC die sportlichen Einrichtungen, die Boote nutzen oder beim „Manjana“-Sport mitmachen, also alle Sportgäste im DRC, müssen unser Coronavirus-Kontaktformular vor dem Sport ausfüllen und dem DRC zusenden (bzw. in den Briefkasten einwerfen). Damit sind wir gegenüber den Behörden im Fall eines Infektionsgeschehens unverzüglich auskunftsfähig. Das Kontaktformular ist also Pflicht für alle Gäste, völlig unabghängig davon, ob sie im DRC-Bootshaus schon öfter ein- und ausgegangen und „gesichtsbekannt“ sind, also egal ob Alt oder Jung, ob Renngemeinschafts- oder Trainingspartner*in oder Schnupperkurs-Teilnehmer*in. Tritt ein Infektiosgeschehen auf, muss der DRC-Vorstand, um empfindliche Bußgeldzahlungen zu vermeiden, binnen weniger Stunden in der Lage sein, den Behörden detailreich Auskunft zu geben. Wir haben dann keine Zeit, etwa private Whatsapp-Gruppen nach Telefonnummern zu durchforsten.

Was ist mit dem Datenschutz in puncto Dokumentationspflichten?

Die Benutzungslisten aus dem Fitnessraum werden von uns nach drei Wochen vernichtet. Die Kontaktformulare für Gäste werden wir zunächst sicher und vor dem Zugriff Dritter verschlossen aufbewahren, sodass unsere regelmäßigen Gäste nicht alle drei Wochen aufs Neue ein Kontaktformular ausfüllen müssen. Spätestens mit Außerkrafttreten der entsprechenden Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung werden wir die Kontaktformulare vernichten. Kontaktformulare erklennbar einmaliger Gäste und von Schnupperkursteilnehmer*innen werden nach drei Wochen vernichtet.

Warum dürfen wir derzeit beim DRC nicht nach dem Rudern in gemütliche Runde grillen?

Die geltende Verordnung der Niedersächischen Landesregierung erlaubt derzeit den Aufenthalt auf Vereinsgeländen nur aus vier Gründen: 1) individuelle Erledigung notwendiger Vorstands-, Verwaltungs-, Haus- und Liegenschafts- bzw. Pflege- und Reparaturaufgaben, 2) Sportausübung, 3) Teilnahme an Sitzungen gewählter Gremien (z.B. Vorstand) , 4) Teilnahme an Mitgliederversammlungen. Für alle dieser vier Optionen gelten unterschiedliche Personenzahl-Obergrenzen bzw. Abstandsregeln. Alle anderen Arten von Zusammenkünften, darunter alle geselligen Zusammenkünfte, z.B. Feiern, Aktiven-, Trainer- und Gedenkversammlungen sowie Grill-Runden auf unserem DRC-Gelände sind leider weiterhin verboten. Paradox: Unsere Jugendlichen dürften sich so selbst in Kleingruppen nicht auf dem eingefriedeten DRC-Gelände, also in behüteter, sozialisierter Umgebung, zum Beispiel zum Grillen treffen. Aber kommerziell in der Gastronomie und außerhalb des DRC-Geländes, d.h. im öffentlichen Raum, also nur einen Meter über die Hecke vom DRC-Gelände entfernt auf der Wiese am Ihme-Ufer, können sie sich sehr wohl in einer 10er-Gruppe zum Grillen treffen. Als ein Vertrauensbeweis seitens der Landespolitik  gegenüber unsere ehrenamtlichen Trainer*innen und unseren Jugendlichen, die sich seit nunmehr vier Monaten äußerst diszipliniert an alle Vorgaben und Regeln halten, und als Stärkung der Rolle der Sportvereine in unserer Gesellschaft in schwierigen Zeiten, können diese Regeln wohl nicht gewertet werden.

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