Einführung von 2G-Regeln ab 1. November

Ab Morgen, Montag, dem 1. November 2021, gilt im DRC die so genannte 2G-Regel für den Aufenthalt in allen Innenräume und für unsere Sportangebote in angemieteten Schulsporthallen. Das heißt, wer das DRC-Bootshaus oder die angemieteten Schulsporthallen betritt, muss einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung oder einen über eine Genesung von einer Corona-Infektion, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt, erbringen. Die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung erlaubt uns damit, auf die Maskenpflicht und Abstandsregeln in den Innenräumen zu verzichten.
Unseren aktuellen Hygieneplan findet ihr hier zum Download.
Die bisherigen Personen-Obergrenzen in unseren Umkleiden, Duschen, im Kasten sowie im Fitnessraum werden aufgehoben. Dies gilt ebenfalls für den für das Wintertraining ab kommenden Sonntag eingerichteten Ergoraum in der Gig-Bootshalle. Nur die Umsetzung der 2G-Regel ermöglicht uns also das anstehende Wintertraining unter höherem Infektionsschutz und in bekannter Kapazität. Der Ruderbetrieb draußen auf Ihme und Leine bleibt von der 2G-Regel aufgrund geltender Bestimmungen sowie des geringeren Infektionsrisikos bis auf Weiteres ausgenommen. Allerdings sieht die Niedersächsische Coronaverordnung bei steigenden Inzidenz- und Hospitalisierungsraten auch für den Draußen-Sport Verschärfungen und Einschränkungen vor, die dann natürlich unabhängig von unseren eigenen Regeln auch für den DRC gelten würden.
An dieser Stelle weisen wir nochmals ausdrücklich daraufhin, dass vor der Sportausübung sowie jeder Zutritt zum Bootshaus und den angemieteten Schulsporthallen, die einer Nachweispflicht unterliegen, das Formular ausgefüllt oder der Impf- bzw. Genesenennachweis unter oder per Post/im Briefkasten eingereicht werden muss. Mitglieder, die dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen leider vom Sportbetrieb ausgeschlossen werden. Schüler*innen sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Örtlich ausgenommen ist von der 2G-Regel unsere Rennboothalle, weil diese bauartbedingt als überdachter Witterungsschutz gilt.
Kritik, Fragen und Anmerkungen bitte an den Sportvorstand
DRC von 1884 e.V.
Der Vorstand

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