Diese Abstands- und Hygieneregeln müssen ab Montag eingehalten werden

Der DRC-Vorstand hat vor dem Hintergrund der geänderten Verordnungslage in Niedersachsen die schrittweise Wiederaufnahme des Ruderns ab Montag (11. Mai) im DRC beschlossen. Vorraussetzung dafür ist weiterhin unbedingte Einhaltung der geltenden Anmelde-, Abstands- und Hygieneregeln. Der Vorstand dankt allen Mitgliedern für die Disziplin und das Verständnis und bittet darum, weiterhin im Sinne des Gesundheitsschutzes umsichtig und rücksichtsvoll zu agieren. Der eingeschränkte Sportbetrieb im DRC kann nur nach Anmeldung und nach Freigabe durch den Sportvorstand stattfinden. Alle Outdoor-Angebote haben nach wie vor begrenzte Teilnehmer*innen-Zahlen oder können nur in bestimten Zeiträumen (Slots) stattfinden. Hier dazu weitere Informationen und das Anmeldeverfahren.

Im DRC gelten bis auf Weiteres folgende Rahmenbedingungen:

Verboten sind

  • ein grund- oder anlassloses Verweilen auf dem DRC-Gelände, z.B. „Trainingsbesprechungen“ und gesellige Zusammenkünfte aller Art
  • unangemeldetes, individuelles Training; sämtlicher Indoor-Sport
  • das Rudern in Mannschaftsbooten mit zwei Ausnahmen: Personen desselben Hausstands können in Mannschaftsbooten rudern (z.B. Familen, Ehepaare, WGs) sowie zwei Personen unterschiedlicher Hausstände in einem umgebauten Gig-Doppeldreier-Boot, dessen Mittelplatz entfernt wurde, um den Abstand von zwei Metern bei Sport im öffentlichen Raum zu gewährleisten
  • das Umziehen in den Umkleidekabinen im Bootshaus vor und nach dem Rudern
  • das Duschen im Bootshaus
  • sowie sonstige Vereinsaktivitäten.

Die Duschräume, der Fitnessraum, der Jugendraum, das Ruderbecken und das Geschäftszimmer sind für die Mitglieder für jedwede Art des Aufenthalts geschlossen.

Nach der ab morgen (11.5.) gültigen Verordnungslage ist beim Sport generell ein Abstand von zwei Metern einzuhalten, der nur von Personen des gleichen Hausstands unterschritten werden darf.

Im DRC findet ab Montag ausschließlich Outdoor-Training (Rudern, Power-Gymastik „Manjana-Sport“) statt. Der körperliche Abstand von zwei Personen, die nicht derselben häuslichen Gemeinschaft angehören, muss in jeder Situation auf dem DRC-Clubgelände (Sportgelände) mindestens zwei Meter betragen. Im Boot auf dem Waser (also im öffentlicher Raum) muss der Abstand zwei Meter betragen. Das Training findet nur nach Anmeldung der Mitglieder per E-Mail beim und nach Bestätigung/Einteilung durch den Sportvorstand statt.

Der Aufenthalt auf dem DRC-Gelände ist auf das absolut zeitlich notwendige Maß zu beschränken. Gymnastik zum Warmmachen, Dehnen vor und nach dem Rudern usw. gehört zum Sport und ist unter Beachtung der Abstandsregeln von zwei Metern zulässig.

Alle Mitglieder müssen bereits umgezogen zum Rudern und zum „Manjana-Sport“ ins Bootshaus kommen. Die Duschräume bleiben geschlossen. Die Toiletten und Waschräume dürfen nur zur Verrichtung der Notdurft und zur Handhygiene aufgesucht werden. An der Rennboothalle bedindet sich zusätzlich ein Außenhandwaschbecken.

Die Bootshaus- und Bootshallentüren sind jedes Mal, nach dem ein Boot inkl. Skulls aus der Halle getragen wurden, immer wieder zu schließen, um Unberechtigten und Dritten den Zutritt zu den Bootshallen unmöglich zu machen. Beim Transport, beim Zuwasserlassen und bei der Reinigung eines Bootes müssen die Zwei-Meter-Abstandsregeln beachtet werden.

Alle Ausfahrten sind vor Fahrtbeginn in einem der beiden Fahrtenbuch zu dokumentieren und bei Fahrtende auszutragen. In der Rennboothalle liegt weiterhin ein analoges Paperbuch aus. In der Hauptbootshalle ist das elektrionische Fahrtenbuch einsatzbereit. Vor dem Eintrag ins Fahrtenbuch/vor Benutzung eines Stiftes oder einer Tastatur sind die Hände mit dem dort bereitstehenden Hand-Desinfektionsmittel gründlich zu reinigen. Sollte das Hauptbootshaus verschlossen und das Elektronische Fahrtenbuch efa damit nicht erreichbar sein, sind Fahrten vor Fahrtantritt mit entsprechenden Namen- und Zeitangaben in das analoge Papier-Fahrtenbuch einzutragen, das in der Rennboothalle ausliegt. Die Dokumentation der Teilnehme am „Manjanasport“ wird namentlich erstens über die Anmeldung sichergestellt, zweitens wird von den Übungsleiter*innen auf einem Plan notiert, wer neben wem sportelt.

Nach dem Sport sind alle eingesetzten Sportgeräte und die Griffe der eingesetzten Skulls von der/dem Benutzer*in gründlich mit Seifenwasser zu reinigen. Alle anderen benutzen Flächen und Gegenstände in den Booten und in den Bootshallen, die berührt wurden, sind von den Mitgliedern mit den bereitstehenden Flächen-Desinfektionsmitteln bzw. mit Seifenwasser gründlich zu reinigen.

Der DRC-Vorstand empfiehlt dringend, beim Aufenthalt auf dem DRC-Gelände Mund/Nasenschutz (nicht beim Sport, sondern außerhalb des Bootes) zu tragen, wenn Abstände ausnahmsweise nicht eingehalten werden können. Mitgebrachte Getränkeflaschen sind von den jeweiligen Benutzer*innen nach dem Rudern wieder mitzunehmen/vom DRC-Gelände zu entfernen bzw. in den Müllbehältern zu entsorgen.

Der Vorstand bittet alle Mitglieder um Beachtung und strikte Einhaltung dieser Verhaltensregeln. Der Vorstand behält sich vor, bei Vorstößen gegen diese Regeln ein Ruderverbot gegenüber den entsprechenden Mitgliedern auszusprechen. Weiterhin weist der Vorstand darauf hin, dass diese Regelungen vorläufigen Charakter haben und sich ändern können, wenn sich die rechtlichen oder gesundheitlichen Rahmenbedingungen ändern.
DRC von 1884 e.V.
Der Vorstand

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