Diese Regelung gilt für alle Mitglieder und Gäste ohne Ansehen oder dem „Bekanntheitsgrad“ der Person beim Betreten der aller Innenräume im DRC-Bootshaus, örtlich ausgenommen ist nur die Rennboothalle. Der Draußen-Sport an sich ist davon nicht betroffen. Schüler*innen, die in der Schule regelmäßig getestet werden, müssen laut der Regierungsverordnung keine zusätzlichen Tests absolvieren.
Zur Kontaktnachverfolgung im Falle eines möglichen Infektionsgeschehens müssen sich alle Nutzer*innen des Fitnessraums und des Ruderbeckens weiterhin in die Anwesenheitslisten, alle Bootsnutzer*innen ins elektronische Fahrtenbuch efa eintragen. Die maximale Personenzahl in den Innenräumen ist und bleibt begrenzt.
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vollständig ausgefüllte, rechtsverbindliche Selbsterklärung der Mitglieder und Gäste über ihre vollständiger Impfung oder Genesung an oder Einwurf in den DRC-Briefkasten
- Nachweis eines tagesaktuellen Tests aus einem Testzentrum: Weiterleitung des Testergebnisses vor dem Training an
- auch „Schnupper-Kurs“-Teilnehmer*innen müssen den „Drei-G-Nachweis“ erbringen; die Testnachweise werden vor jedem Training vor Ort von den Betreuer*innen kontrolliert
Der DRC-Vorstand behält sich vor, Mitglieder und Gäste, die entsprechende Erklärungen und Testnachweise nicht vorlegen oder unzutreffende oder unvollständige Angaben gegenüber dem DRC-Vorstand machen, mit sofortiger Wirkung vom Sportbetrieb auszuschließen und ihnen den Zutritt zum Bootshaus zu untersagen. Auch der Nichteintrag in die ausliegenden Anwesenheitslisten in den Sporträumen sowie der Nichteintrag von Bootsausfahrten ins elektronische Fahrtenbuch efa kann als Täuschungsversuch gewertet werden und wird dieselben Konsequenzen nach sich ziehen.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen und Einschränkungen und stehen für Rückfragen gern zur Verfügung.
DRC von 1884 e.V.
Der Vorstand