Ab sofort: „Drei-G“-Zugangsbeschränkung für das DRC-Bootshaus

Vor dem Hintergrund der neuen Landesverordnung für infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 und dessen Varianten vom 25. August und der heute in Kraft getretenen Allgemeinverfügung der Region Hannover hat der DRC-Vorstand beschlossen, folgende Zugangs- und Teilnahmebeschränkungen im DRC in unser Hygienekonzept einzuführen: Das Betreten unseres Bootshauses, die Nutzung von Umkleiden, Sanitäreinrichtungen und Gig-Boothallen sowie die Sportausübung in allen Innenräumen (Fitnessraum, Kasten, Ergometer rudern in Innenräumen) erfordert von allen Mitgliedern und Gästen zwingend einen so genannten „Drei-G-Nachweis“, also einen Nachweis über entweder die vollständige Impfung gegen Covid-19 oder eine maximal sechs Monate alte Bescheinigung über eine zurückliegende Genesung oder eine tagesaktuelle Testung aus einem Testzentrum (nicht älter als 24 Stunden). Sämtliche Arten von Selbsttests werden nicht akzeptiert, auch wenn sie unter Aufsicht Dritter durchgeführt wurden.
Diese Regelung gilt für alle Mitglieder und Gäste ohne Ansehen oder dem „Bekanntheitsgrad“ der Person beim Betreten der aller Innenräume im DRC-Bootshaus, örtlich ausgenommen ist nur die Rennboothalle. Der Draußen-Sport an sich ist davon nicht betroffen. Schüler*innen, die in der Schule regelmäßig getestet werden, müssen laut der Regierungsverordnung keine zusätzlichen Tests absolvieren.
Zur Kontaktnachverfolgung im Falle eines möglichen Infektionsgeschehens müssen sich alle Nutzer*innen des Fitnessraums und des Ruderbeckens weiterhin in die Anwesenheitslisten, alle Bootsnutzer*innen ins elektronische Fahrtenbuch efa eintragen. Die maximale Personenzahl in den Innenräumen ist und bleibt begrenzt.
Die „Drei-G“-Nachweise sind laut Regierungs-Verordnung vor dem Betreten von Innenräumen des Bootshauses gegenüber dem DRC zu erbringen :

Der DRC-Vorstand behält sich vor, Mitglieder und Gäste, die entsprechende Erklärungen und Testnachweise nicht vorlegen oder unzutreffende oder unvollständige Angaben gegenüber dem DRC-Vorstand machen, mit sofortiger Wirkung vom Sportbetrieb auszuschließen und ihnen den Zutritt zum Bootshaus zu untersagen. Auch der Nichteintrag in die ausliegenden Anwesenheitslisten in den Sporträumen sowie der Nichteintrag von Bootsausfahrten ins elektronische Fahrtenbuch efa kann als Täuschungsversuch gewertet werden und wird dieselben Konsequenzen nach sich ziehen.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen und Einschränkungen und stehen für Rückfragen gern zur Verfügung.
DRC von 1884 e.V.
Der Vorstand

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