Sport nach „2G-Regeln“ im DRC ab 15. Oktober

Unabhängig vom möglichen Erreichen oder Unterschreiten einer Pandemie-Warnstufe gilt ab dem 15. Oktober im DRC für Mitglieder und Gäste: Sport im und am DRC-Bootshaus ist nur nach den 2G-Regeln der aktuellen Coronavirus-Verordnung der Landesregierung – also nur für Geimpfte und Genesene – möglich. Vorteil: Weitere Vorgaben der Verordnung wie Maskenpflicht und Abstandsgebot zum Beispiel im Fitnessraum oder im Ruderbecken entfallen dann. Bis zum 15. Oktober werden wir unser Hygienekonzept im DRC entsprechend überarbeiten.
2G bezeichnet Geimpfte und Genesene – im Gegensatz zu 3G, damit sind zusätzlich Getestete angesprochen. Die 2G-Regelung besagt, dass nur Mitglieder und Gäste im DRC zum Sporttreiben zugelassen sind, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen eine Corona-Infektion geimpft oder von einer Infektion genesen sind. Der Nachweis über einen negativen Corona-Test berechtigt nicht dazu, Bereiche zu betreten, in denen die 2G-Regel gilt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren dürfen die 2G-Bereiche betreten. Das gilt auch für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid-19 impfen lassen dürfen oder an klinischen Corona-Studien teilnehmen. Sie benötigen ein ärztliches Attest und den Nachweis über einen aktuellen negativen Schnelltest.
Der Vorstand bittet alle DRC-Mitglieder, die Fragen und Anmerkungen zu den 2G-Sportregeln im DRC haben, sich damit bitte an den DRC-Vorstand zu wenden E-Mail

1 thought on “Sport nach „2G-Regeln“ im DRC ab 15. Oktober”

  1. Ich bin zutiefst enttäuscht, dass der DRC dieser Regelung nachgibt und damit Menschen kategorisch vom Sporttreiben und Clubleben ausschließt. Nie hätte ich gedacht, dass dies einmal der Grund sein würde, aus dem ich den DRC nach 10 Jahren Mitgleidschaft einmal verlasse. Ich hatte mehr von euch gehalten.

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