Testpflicht entfällt nach Auffrischungsimpfung

Die Niedersächsische Landesregierung hat – rechtzeitig zum DRC-Nikolausrudern – mit Wirkung von morgen die so genannte „Zwei-G-Plus-Regeln“ zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie gelockert. Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (so genannte „Booster“-Impfung) erhalten haben, sind demnach ab dem 4.12.2021 unmittelbar nach ihrer Auffrischungsimpfung von der zusätzlichen Testpflicht beim Betreten der Innenräume von Sporteinrichtungen befreit. Wir haben unser Hygienekonzept entprechend angepasst.
Bitte sendet den Nachweis der „Booster“-Impfung, z.B. eine Kopie oder Screenshot des Impfzertifikats, per E-Mail an oder bringt den Nachweis mit zum Nikolausrudern bzw. zum Training oder werft den „Booster“-Nachweis als Kopie in den DRC-Briefkasten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert