Zur aktueller Rechtslage

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am vergangenen Dienstag (25.1.2022) in einem Urteil die Nutzung von Sportanlagen betreffend unter anderem die so genannte 2G-Regel für Individualsport unter freiem Himmel in Niedersachsen mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. Die Landesregierung hat angekündigt, mit der Verlängerung der so genannten Winterruhe bis Ende Februar im Lichte dieser Entscheidung auch die für den Sport geltenden Regeln in einer neuen Verordnung zu überarbeiten und zu präzisieren. Die neue Verordnung soll demnächst veröffentlicht werden.
Unser geltendes DRC-Hygienekonzept bleibt vorerst und bis auf Weiteres uneingeschränkt in Kraft. Wir werden es der neuen Verordnungslage anpassen, wenn dies möglich ist. Wichtig: Das Betreten von sämtlichen Innenräumen im DRC ist folglich weiterhin nur nach den so genannten 2Gplus-Regeln mit tagesaktuellem Test erlaubt bzw. für Personen die geboostert sind. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind und bleiben davon ausgenommen; ebenso ausgeklammert von der Regel ist bauartbedingt unsere Rennboothalle.
DRC von 1884 e.V.
Der Vorstand

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