Dürfen wir weiter in Einern und Zweiern rudern?

Nach den ersten Entwürfen der neuen Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie für den Monat November bliebe „die sportliche Betätigung nur im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in Vereins-Sportanlagen zulässig“. Diese Formulierung würde für den DRC unter anderem bedeuten, dass wir alle betreuten und regelmäßigen Gemeinschafts- und Gruppentermine, das Rudern in Großbooten, sämtliches organisiertes Training und damit den kompletten Kinder- und Juniorensport, den „Manjana-Sport“ und das Hallentraining für einen Monat einstellen müssten. Erlaubt und möglich blieben demnach aber das individuelle Rudern in Einer- und Zweierbooten auf den Öffentlichen Wasserstraßen Ihme und Leine sowie individuelles Training im Bootshaus, in unserem Fitnessraum, im Ruderbecken sowie auf den Ergometern. Alle bisherigen Abstands- und Hygieneregeln bleiben in Kraft.
Noch handelt es sich bei diesen vorläufigen Informationen um Auszüge aus einen Entwurfstext der Verordnung. Morgen (Freitag, 30.10.) will die Niedersächsische Landesregierung die Verordnung veröffentlichen. In Kraft treten soll sie mit Wirkung von Montag (2.11.) an.

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