„Individualsport“ bleibt im November erlaubt

Viel Raum für Interpretationen: Die neueste Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie, die ab Montag (2. November) gilt, lässt in Bezug auf den Sport aufgrund unbestimmter Begriffe einige Fragen offen. Der DRC-Vorstand wird sich in den kommenden Tagen mit Behörden und Verbänden abstimmen, wie die einzelnen Regelungen umzusetzen sind und was sie bedeuten. Fest steht, dass sportliche „Angebote“ der Vereine verboten sind. Andererseits ist „Individualsport“ auf Vereinsgeländen trotz der verschärften Kontaktbeschränkungen ausdrücklich erlaubt und damit möglich.
Die gewählte Formulierung ist offensichtlich nicht als Ausnahmetatbestand zu interpretieren. Denn in der Verordnung heißt es, „Individualsport“ sei zulässig allein oder mit einer weiteren Person eines weiteren Hausstands oder mit weiteren Personen des eigenen Hausstands. Wir interpretieren diese Formulierungen für den DRC so, dass das Rudern in Einer- und Zweier-Booten auf Ihme und Leine sowie individuelles Training in und an unseren Sporteinrichtungen im DRC weiterhin möglich bleibt. Wir arbeiten derzeit an einem Online-Anmeldesystem, mit dessen Hilfe es unseren Mitgliedern möglich werden soll, Boote und sportliche Einrichtungen im Voraus für den „Individualsport“ zu reservieren. Sobald dieses System arbeitsfähig ist, werden wir es online stellen. Wir bitten aber um Geduld und Verständnis.
Im Folgenden führen wir stichwortartig auf, was ab 2. November weiterhin im DRC sportlich geht und was nicht:

  • sämtliches betreutes und unbetreutes Gruppen- und Gemeinschaftstraining Drinnen und Draußen, die offenen Ruder- und Lauftreffs des Breitensports, der „Manjana-Sport“ sowie der Hallensport in der Humboldtschule müssen leider ersatzlos ausfallen
  • der Kinder- und Jugendsport muss leider ausfallen; unsere Trainer*innen schreiben die Eltern unserer jugendlichen Mitglieder in den Trainingsgruppen dazu gesondert an und geben Trainingstipps für Sport zuhause
  • Zusammenkünfte auf unserem Clubgelände und im Bootshaus von mehr als zwei Personen, die nicht dem unmittelbaren „Individualsport“ dienen oder aufgrund regelmäßiger oder notwendiger Pflege-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an der Liegenschaft bzw. am Gemeinschaftseigentum stattfinden, sind verboten
  • das Rudern in Einer-, Zweier- und Doppelzweier-Booten ist möglich; dies gilt allerdings nur für Erwachsene Mitglieder, da unsere Trainer*innen bei Minderjährigen ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen können, weil ein betreutes Training ein „Angebot“ des DRC darstellt und folglich nach unserer vorläufigen Interpretation nicht erlaubt ist
  • die Benutzung unseres Fitnessraums, unseres Ruderbeckens und unserer Ruder-Ergometer ist für den „Individualsport“ erlaubt; auch das gilt allerdings nur für Erwachsene Mitglieder, da unsere Trainer*innen bei Minderjährigen ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen können, weil ein betreutes Training nach unserer vorläufigen Interpretation nicht erlaubt ist
  • in den Innen-Sporträumen des Bootshauses, Fitnessraum und Ruderbecken, sowie auf unseren Ruder-Ergometern ist „Individualsport“ möglich und erlaubt, solange keine Betreuung vom DRC, also kein organisiertes Gruppen-Training stattfindet bzw. angeboten wird, sondern sich unsere Mitglieder aufgrund eigenen Willens für eine individuelle Sportausübung entscheiden und dabei die vorgeschriebenen Kontaktbeschränkungen, die Abstands- und Hygieneregeln in vollem Umfang eingehalten werden können
  • für den Fitnessraum und das Ruderbecken bedeutet letzteres, dass sich maximal zwei Personen zeitgleich in den genannten Räumen sowie in den Umkleideräumen aufhalten dürfen
  • für das Rudern auf Ihme und Leine bedeutet das, dass Bootsausfahrten zeitlich versetzt bzw. gestaffelt stattfinden müssen, um Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen auf dem Bootsplatz, auf den Stegen und in den Umkleiden auszuschließen
  • Personen desselben Hausstands (z.B. Familien, WGs) können nur mit sich gemeinsam Sport treiben – auch mit mehr als zwei Personen
  • unser DRC-Clubleben wird wieder verstärkt digital und online stattfinden; unsere Clubgastronomie muss ab 2. November ebenfalls schließen

Auch unsere Bundes- und Nachwuchskadersportler*innen müssen sich an die verschärften Kontaktbeschränkungen halten, können deshalb vorerst auch nur noch in Einer- und Zweierboote rudern. Unsere Athlet*innen können allerdings weiter am Leistungszentrum in Ahlem am Lindener Stichkanal aufs Wasser gehen und die Einrichtungen des Olympiastützpunktes im Sportleistungszentrum nutzen.

Deutscher Ruder-Club von 1884 e.V.
Der Sportvorstand

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert