Auch weiterhin nur „Individualsport“
Keine Änderungen: „Individualsport“ ist und bleibt trotz der erneut verschärften Einschränkungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie weiter möglich. Die neue Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung, die am Montag (25.1.) in Kraft tritt, erlaubt uns weiterhin das Rudern in Einer- und Zweier-Booten sowie die individuelle Nutzung der DRC-Sporteinrichtungen allein oder zu zweit in dem beschränkten Rahmen, wie es … Mehr...
