Stiftung

Hiermit möchte ich das Interesse für die Einrichtung einer Stiftung wecken. Ich bin der Meinung, dass dieses eine sinnvolle Sache ist, die unserem Verein eine dauerhafte finanzielle Unterstützung sichert.

Auch wenn im Moment die Verzinsung von Kapitalvermögen relativ gering ist, wird dieses sicherlich kein Dauerzustand sein, so dass in der Zukunft mit höheren Erträgen gerechnet werden kann. Insbesondere natürlich auch dann, wenn sich durch Zustiftungen die Kapitalausstattung erhöht.

Eine weiteren Vorteil sehe ich auch darin, dass die Stiftung unabhängig von Mitglie-derschwankungen der Altherrenschaft und Förderkreis ist. Wenn es ganz schlecht läuft, was wir natürlich alle nicht hoffen wollen, gibt es vielleicht sogar irgendwann keine Altherrenschaft und Förderkreis  mehr. Eine Stiftung dagegen hätte auf Dauer bestand.

Da ich selber nicht in der Lage bin, ein ausreichend großen Betrag für die Gründung zur Verfügung zu stellen, suche ich nach Verbündeten. Ich würde mich freuen, wenn ich bei einigen Lesern zumindest zum Nachdenken über dieses Thema angeregt hätte.

gez. Heinz Mussmann

Was genau ist eine Stiftung?
Rechtlich gesehen wird als Stiftung ein Sondervermögen bezeichnet, das gemäß dem Willen des Stifters eigenständig verwaltet wird und dessen Erträge (Zinsen, Mieten und Pachten) einem bestimmten Zweck zu Gute kommen. Es kann sich um Geld- oder Grundvermögen handeln. Die Stiftung benötigt außer dem entsprechenden Kapitel eine Satzung, die den Stifterwillen dokumentiert, und einen Vorstand, der für die Umsetzung Sorge trägt.

Was ist eine rechtsfähige Stiftung?
Grundtyp ist die die so genannte rechtsfähige Stiftung (§§ 80 ? 88 BGB). Sie kommt besonders für größere Vermögen in Frage.

  • eigenständige juristische Person
  • Satzung
  • Vorstand -2 bis 3 Personen; Koppelung an ein Amt;
  • Anerkennung durch das Land Niedersachsen und Rechtsaufsicht
  • Wert des Stiftungsvermögens mind. 25.000 ?; (Wert des Mindestkapitals einer GmbH)

Möglichkeit der Zustiftung, d.h., einer bestehenden Stiftung werden Mittel zugewandt. Auch die testamentarische Gründung einer Stiftung ist möglich.

Welche Stiftungszwecke sind möglich?
Der Stiftungszweck ist zentraler Bestandteil des Stifterwillens und gewissermaßen das Herzstück jeder Stiftung. Durch den Grundsatz der Stiftungsfreiheit sind dem schöpferischen Gestaltungsmöglichkeiten der Stifter kaum Grenzen gesetzt.Zulässig sind insbesondere Stiftungen, die als steuerbegünstigt anerkannte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen. Einzelheiten ergeben sich aus den §§ 51 -68 der Abgabenordnung.

Steuerliche Auswirkung
Stiftungen, die ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, werden steuerlich bevorzugt behandelt. Diese Zwecke sind in § 52 der Abgabenordnung beschrieben. Es sind solche, die die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern. Allgemeinheit meint, dass der Kreis der Geförderten nicht fest abgeschlossen und dauerhaft auch nicht zu klein sein darf. Damit soll ausgeschlossen werden, dass nur Einzelinteressen unterstützt werden.
Bei der Stiftung fallen bei der Errichtung weder Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer noch Grunderwerbssteuer an. Die Körperschaftssteuer entfällt, solange die Stiftung als steuerbegünstigt anerkannt wird.; Antrag beim Finanzamt.

Steuervergünstigungen für den Stifter

  • Sonderausgabenabzug gem. § 10 b Abs. 1a EStG bis zu einer Höhe von 1 Mio. ? über 10 Jahre verteilt; der abzuziehende Betrag muss nicht im Jahr der Gründung zugewandt werden, er beträgt 20 v.H. des Gesamtbetrages der Einkünfte. Der Spendenabzugsbetrag ist unbegrenzt vortragsfähig. Ein geleistete Spende im Jahre 2012 kann auch noch im Jahre 2022 vorgetragen werden.

Der Sonderausgabenabzug gilt auch für Zustiftungen, die erst nach Ablauf des Gründungsjahres erfolgen.