Mitgliederversammlung 2021: Häufige Fragen

  • Auf welcher Rechtsgrundlage wird die ordentliche Mitgliederversammlung virtuell durchgeführt, obwohl dies in unserer Satzung nicht vorgesehen ist?

„Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ Paragraf 5, Satz 2:

„(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,

  1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
  2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.“
  • Was ist der Unterschied zum Präsenzformat?

Die Tagesordnung der virtuellen Mitgliederversammlung soll lediglich die satzungsgemäßen Pflichten abdecken:

  • Jahresberichte des Vorstandes und der Rechnungsprüfer
  • Entlastung des Vorstandes und der Rechnungsprüfer
  • Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
  • Beschluss über einen Voranschlag Finanzen

Der gesellige Teil der Mitgliederversammlung, wie zum Beispiel die Ehrungen langjähriger Mitglieder, wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, wenn eine Präsenzveranstaltung wieder möglich und gesundheitlich vertretbar ist.

  • Warum findet die Mitgliederversammlung im März statt und nicht zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr, wenn eine Präsenzveranstaltung wieder möglich ist?

Da es im letzten Jahr keine Mitgliederversammlung gab und in diesem Jahr Vorstandswechsel anstehen, hat der Vorstand nach Beratungen auf der Online-Vorstandssprechstunde am 29. Januar sowie auf der öffentlichen Vorstandssitzung am 04. Februar 2021 entschieden, dass die satzungemäße Durchführung bis zum 31. März einer Verschiebung der Mitgliederversammlung auf einen ungewissen Zeitpunkt vorzuziehen ist.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich nicht über die Möglichkeit einer digitalen Teilnahme verfüge?

Meldet Euch gerne unter .

  • Wie wird die Sitzungsleitung organisiert?

Wie gehabt wird die Mitgliederversammlung vom Präsidenten geleitet. Der Protokollführung steht jemand zur technischen Übersicht und Unterstützung zur Seite.

  • Wie kann ich mich zu Wort melden?

Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Ihr schreibt Euren Wortbeitrag in den Chat oder
  2. Ihr klickt auf den Schalter „Hand heben“

Beide Varianten werden durch die Sitzungsleitung berücksichtigt und aufgenommen.

  • Wie stimme ich digital ab?

Über die Online-Plattform Microsoft Teams steht ein Abstimmungs-Instrument zur Verfügung, das für die jeweiligen Wahlen vorbereitet wird. Wie gewohnt könnt Ihr darin dann entweder dafür oder dagegen stimmen oder euch enthalten. Eine Änderung der eigenen Auswahl ist bis zur offiziellen Auszählung möglich.

  • Wie wird sichergestellt, dass nur stimmberechtigte Mitglieder abstimmen können?

Beim Zutritt zum virtuellen Raum müssen alle Mitglieder ihren Vor- und Nachnamen angeben. Zu Beginn der Mitgliederversammlung wird durch die Protokollführung überprüft, dass alle Teilnehmer*innen im virtuellen Raum Vor- und Nachnamen angegeben haben und ob diese stimmberechtigt sind.

  • Wie wird festgestellt, wie viele stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind?

Der Protokollführung liegt eine Liste aller Teilnehmer*innen der virtuellen Mitgliederversammlung in digitaler Form vor. Diese Liste erfasst auch, wenn Teilnehmer*innen den virtuellen Raum verlassen. Somit kann zu jedem Zeitpunkt festgestellt werden, wie viele stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

  • Welche Kommunikationsspielregeln gibt es während der virtuellen Mitgliederversammlung?

Eure Mikrofone sind zu Beginn der Veranstaltung alle stumm geschaltet. Schaltet bitte ebenfalls die Kamera zunächst aus, um die Internet-Bandbreite zu schonen und allen Mitgliedern eine gute Datenübertragung zu ermöglichen. Bitte schaltet Kamera und Mikrofon nur an, wenn Euch das Wort von der Sitzungsleitung erteilt worden ist. Dies macht einen reibungslosen Ablauf möglich und verhindert eine Durcheinandersprechen.

  • Warum habe ich keine persönliche Einladung erhalten?

Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung 2019 wurde die Satzung geändert, seitdem ist die persönliche Einladung nicht mehr vorgesehen. Die offizielle Einladung wurde fristgerecht im Schaukasten des DRC öffentlich ausgehängt. Zusätzlich wurden alle Mitglieder am 18.02.2021 via E-Mail informiert. Falls diese Rundmail nicht angekommen ist, empfiehlt es sich die hinterlegten Kontaktdaten mit unserer Geschäftsstelle abzugleichen ().