Kaum Änderungen durch „Notbremse des Bundes“

Die Coronavirus-Pandemie schränkt unseren Sportbetrieb weiter ein – und vorerst ist leider auch kein Ende in Sicht. Durch die heute beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetztes durch den Bund, die am Sonnabend (24. April) in Kraft tritt, ändert sich für den DRC-Sportbetrieb nur äußerst wenig. Neu ist allerdings, dass Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres draußen im Freien nun zu fünft kontaktlos Sport treiben dürfen. Das heißt: Unsere jüngsten Mitglieder können wieder gesteuerten Doppelvierer rudern.
Auch weiterhin bleibt bei einem Inzidenzwert von stabil weit über 100 in Hannover alles bei den bisherigen, in Niedersachsen seit dem 1. November 2020 für den Sport geltenden Regelungen: Nur „Individualsport“ alleine oder zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes ist erlaubt. Bedeutet fürs Rudern, dass wir in Einern, Zweiern und Doppelzweiern auf Ihme und Leine dürfen. An den DRC-internen Regeln für den Indoor-Sport in unserem Bootshaus, sprich: „Individualsport“ nur nach vorheriger Anmeldung über unser Buchungstool, ändert sich auch nichts. Der Vorstand bittet alle Mitglieder, die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie die Kontaktbeschränkungen weiterhin diszipliniert einzuhalten!

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